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Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz Achtung: Änderung im Thüringer Erziehungsgeld Mit dem zum 1. August 2010 in Kraft tretenden Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 4. Mai 2010 (GVBI. S: 105) ist auch das Thüringer Erziehungsgeldgesetz geändert worden. Mit der Gesetzesänderung wird das Erziehungsgeld um ein Jahr vorgezogen und als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld gewährt. Als weitere grundlegende Änderung entfällt die Abtretung des Erziehungsgeldes für die Zeit der Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Tagespflege. Ein Anspruch besteht, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen, zukünftig nur dann, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird. Bei einer Betreuung von mehr als fünf Stunden täglich kann ggf. ein Anspruch bestehen, wenn ältere kindergeldberechtigte Geschwisterkinder vorhanden sind. Der Antrag auf Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz mit Stand 05/10 gilt für die ab 1. August 2008 geborenen Kinder. Näheres kann dem Informationsblatt zum Antrag entnommen werden. Antrag Erziehungsgeld, Stand: 06/10 (150.25 kb | 26.01.2011 )
Anlage zum Antrag Erziehungsgeld, Stand: 06/10 (84.45 kb | 26.01.2011 )
Infoblatt zum Antrag Erziehungsgeld, Stand: 11/10 (27.2 kb | 26.01.2011 )
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