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Das Thüringer Forstamt Finsterbergen informiert!

Sämtliche Waldbesitzer im Forstamtsbezirk Finsterbergen unterliegen im Rahmen der Bekämpfung gefährlicher Schadorganismen ab sofort der „Anordnung zur Vernichtung von Pflanzen/Pflanzenteilen" der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Rechtsgrundlage: Pflanzenschutzgesetz vom 14.5.1998, BGBl. I S. 971). Die Waldbesitzer sind angewiesen, Nadelholzschlagreste mit visuell festgestelltem Borkenkäferbefall (Buchdrucker, Kupferstecher) am Standort (im Wald) umgehend zu verbrennen. Die Anordnung ist bis zum 31.12.2010 befristet. Die Anordnung ist erforderlich, um den Befall gesunder Pflanzen (hier Bäume) zu verhindern und das Risiko einer Verschleppung zu minimieren (Gefahr im Verzuge). Die Verbrennung ist mindestens zwei Werktage vor Beginn bei der örtlich zuständigen Gemeinde und dem Forstamt Finsterbergen anzuzeigen. Durch die Verbrennung darf keine Brandgefahr ausgehen (Einhaltung der Mindestabstände beachten). Es dürfen keine anderen Stoffe außer käferbefallenem Naturholz verbrannt werden. Die Waldbrandwarnstufen sind zu beachten. Eine Brandwache ist zu gewährleisten. Für Fragen steht das Thüringer Forstamt Finsterbergen unter der Rufnummer 03623-3625-0 zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung.
Dr. Horst Sproßmann
Forstamtsleiter

 

Info des Thüringer Forstamtes Finsterbergen:

Verbrennung visuell festgestellter Borkenkäferbefall kann ab sofort in Nadelholzschlagresten  am Standort verbrannt werden. 

Betroffene Waldbesitzer werden aufgefordert, ihren zuständigen Revierleiter oder das Forstamt zwecks Beratung anzusprechen.

Ausführliche Anordnung siehe linke Spalte.

 
 
 
 

Start zum Downloaden von Formularen
für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe":

Das Formular zur Hundesteueran- und abmeldung kann jetzt heruntergeladen werden und ausgedruckt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie bitte an die Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe", Markt 7, 99958 Tonna oder bringen zu den Öffnungszeiten persönlich vorbei.

Start zum Downloaden von Satzungen
für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe":

Zunächst sind nur die Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden in den gültigen Fassungen eingesetellt.
Einzusehen sind diese in der Rubrik Bürgerinfo der Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe".

 

Zum Formular:

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Zu den Satzungen:

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